Bei der Terrassen- und Balkonsanierung gibt es viele Möglichkeiten der Sanierung. Dies fängt an bei der Abdichtung und geht bis hin bis zum Sichtbelag. Im Bereich der Abdichtung gibt es z. B. die Form der Bitumenabdichtung, Folienabdichtung oder auch Flüssigabdichtung mit Vlieseinlage.
Als Sichtbelag sind Fliesen, Terrassenplatten, Holz oder Kunststoffbelag am bekanntesten.
Im Außenbereich ist die Frostsicherheit des Belags und der richtige Abrieb maßgebend.
Seit 1993 ist Asbest als Werkstoff verboten, da die Asbestfasern sich in den Atemwegen und in der Lunge festsetzen und „schleichend“ Krebs verursachen. Der Krebs wird meist erst Jahre später nach der Einatmung entstehen und erkannt.
Nur fachkundige Unternehmen die nach der TRGS 519
Normen geprüft sind dürfen Asbest sanieren, demontieren und entsorgen. Die Asbestsanierung ohne die nötigen Prüfnachweise ist vom Gesetzgeber verboten.
Der Asbest liegt meist in Form von Platten vor.
Diese dürfen nicht zerbrochen oder gebürstet werden.
Da sonst der Asbest in die Luft gelangt und eingeatmet werden kann. Die Asbestfasern können, wenn diese in die Luft gelangen, mehrere Tage in der Luft bleiben bis diese zum Boden sinken.
Bei der der Sanierung und Entsorgung wird deshalb mit allen Möglichkeiten verhindert, dass der Asbest in die Luft gelangt.
Für die Sanierung werden spezielle Schutzanzüge und Atemmasken verwendet, damit die Handwerker geschützt sind.
Es gibt für die Asbestplatten spezielle Behältnisse, die sogenannten Big Packs.
Damit die Asbestplatten gefahrlos transportiert werden können.
Unser Betrieb, hat die nötigen Prüfungen abgelegt und ist somit Ihr fachkundiger Partner für die Asbestsanierung nach TRGS 519.